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Wie beantrage ich das IK?

Nur wer ein Institutionskennzeichen besitzt, ist ein zugelassener Leistungserbringer bei den Krankenkassen. Wenn Sie noch kein IK besitzen folgen Sie dem Link, hier wird beschrieben, wie Sie ein IK beantragen.

Nehmen Sie Kontakt auf:

TVD - Baden-Württemberg
Rheinstraße 56a
76185 Karlsruhe

Telefon: +49 721 8409774

Aktueller Service

Aktuelle Broschüre der IHK München und Oberbayern zum Thema Fairer Wettbewerb in der Taxibranche
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